Bereits im Mai 2017 ist die neue Medizinprodukteverordnung in Kraft getreten. Seit dem gilt eine 3jährige Übergangsfrist. Spätestens im Mai 2020 müssen die neuen Anforderungen umgesetzt sein. Nun gilt es die internen Prozess- und Verfahrensabläufe an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Aber was beinhaltet die neue Medizinprodukteverordnung wirklich Neues? Wer ist betroffen? Was ist bis Mai 2020 noch zu tun? Was passiert, wenn keine Anpassungen an die neue Rechtslage vorgenommen werden? Auf diese und weitere Fragen werden Herr RA Burghardt und Herr Dr. Eing, Experte bei der Gestaltung von Qualitätsmanagement- und Risikomanagementsystemen bei Herstellern von Medizinprodukten, im Rahmen der Veranstaltung der „Life Science Factory“ in Göttingen eine Antworten geben.