Im Gegensatz zum Arbeitsrecht in anderen Branchen gibt es in der Medizinbranche viele Besonderheiten zu berücksichtigen. So sind bei der Anstellung von Ärzten und Zahnärzten zulassungsrechtliche Besonderheiten zu beachten, die sich in der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung wiederfinden müssen. Gleiches gilt für die Konzeption von Vergütungsvereinbarungen und Vergütungsmodellen für den medizinischen Bereich. Hier ist es wichtig, durch Vergütungsregelungen keine falschen Anreize zu schaffen und damit in die medizinische Entscheidungsfreiheit einzugreifen.
Auch die Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und haustarifvertraglichen Regelungen für medizinische Unternehmen gehört zu den Leistungen von RKM medic. Aus eigener Erfahrung und der langjährigen Tätigkeit als Personalleiter ist mir gut bekannt, wie wichtig es ist, als Arbeitgeber solche Vereinbarungen proaktiv zu gestalten, um nicht der vom Betriebsrat oder von Gewerkschaften „Getriebene“ zu sein. Zudem verlangt die Verhandlungsführung mit den Betriebsräten das notwendige Fingerspitzengefühl, allerdings notfalls auch die gerichtliche Durchsetzung der eigenen Rechtsposition.